📄 EU-Exportverbot für Kunststoffabfälle ab 2026: Folgen für die Schweiz

EU-Exportverbot für Kunststoffabfälle ab 2026: Folgen für die Schweiz

Das neue Exportverbot im Überblick

Am 20. Mai 2024 trat die EU-Verordnung 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen in Kraft. Sie bringt einschneidende Änderungen für den europäischen Kunststoffhandel. Ab dem 21. Mai 2026 werden erste Exportbeschränkungen wirksam. Der entscheidende Stichtag ist jedoch der 21. November 2026: Ab dann dürfen Kunststoffabfälle nicht mehr in Nicht-OECD-Staaten exportiert werden.

Länder wie Malaysia, Indonesien und Vietnam – jahrzehntelang Abnehmer europäischer Kunststoffabfälle – fallen unter dieses Verbot. Die Türkei bleibt als OECD-Mitglied davon ausgenommen. Nicht-OECD-Staaten können frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Antrag stellen, um wieder Kunststoffabfälle importieren zu dürfen.

Die Schweiz und Deutschland: Eng verflochten

Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, exportiert aber einen erheblichen Teil ihrer Kunststoffabfälle nach Deutschland. Rund 60'000 Tonnen oder etwa 8 Prozent der getrennt gesammelten Schweizer Kunststoffabfälle gehen dorthin – grösstenteils unsortiert und ungereinigt zur Aufbereitung fürs Recycling.

Deutschland wiederum ist der grösste Kunststoffabfall-Exporteur in der EU. 2024 exportierte Deutschland 495'000 Tonnen Plastikmüll, davon 2021 noch 60'400 Tonnen aus der Schweiz. Die Hauptabnehmer waren die Niederlande (als wichtiger Umschlaghafen), die Türkei und Polen. Zu den Nicht-OECD-Ländern, die besonders viel Plastikmüll aus Deutschland erhielten, gehörten Malaysia, Indonesien und Vietnam.

Diese Handelsbeziehung schafft eine indirekte Abhängigkeit: Was Deutschland mit seinem Plastikmüll macht, betrifft auch die Schweiz. Wenn Deutschland ab November 2026 nicht mehr nach Südostasien exportieren kann, müssen die Abfallströme umgeleitet werden.

Kostentreiber und wirtschaftliche Folgen

Das Exportverbot verändert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend:

1. Verknappung der Entsorgungskapazitäten

Europa muss künftig deutlich mehr Kunststoffabfälle im eigenen Raum verarbeiten. Dies führt zu Konkurrenzsituationen um Recyclingkapazitäten und kann die Preise für Entsorgung und Aufbereitung in die Höhe treiben.

2. Investitionsdruck

Neue Sortier- und Recyclinganlagen sind notwendig. Deutschland exportierte 2024 immer noch über 10 Prozent seines Kunststoffmülls. Diese Mengen müssen künftig im Inland verarbeitet werden.

3. Qualitätsanforderungen steigen

Europäische Recyclinganlagen verlangen sortierte und saubere Kunststoffe. Unsortierter oder verschmutzter Abfall – wie er bisher teilweise nach Asien ging – wird teurer in der Verarbeitung oder muss verbrannt werden.

4. Transportkosten bleiben volatil

Die Schifffahrtskosten von Asien nach Europa haben sich seit der Pandemie drastisch erhöht. Durch die Huthi-Angriffe im Roten Meer stiegen die Preise für einen 40-Fuss-Container zwischen Shanghai und Rotterdam um 173 Prozent. Dies verteuert nicht nur Importe, sondern auch Rücktransporte von Sekundärrohstoffen.

Folgen für die Schweiz

Die Schweiz steht vor einer doppelten Herausforderung:

Geringe Recyclingquote

Von den jährlich 790'000 Tonnen Kunststoffabfällen werden nur 9 Prozent (70'000 Tonnen) stofflich recycelt. 83 Prozent landen in Kehrichtverbrennungsanlagen. Die Schweiz liegt damit deutlich unter europäischen Standards.

Fehlende Infrastruktur

Es gibt keine landesweite Kunststoffsammlung und nur wenige Aufbereitungsanlagen. Die lizenzierten Sammelsysteme wie Kunststoffsamemlsack, System «Bring Plastic Back»  und weitere sammelten 2024 schweizweit knapp 10'000 Tonnen – ein Bruchteil des Potenzials. Theoretisch könnten zusätzlich 120'000 Tonnen pro Jahr recycelt werden.

Abhängigkeit von Deutschland

Wenn Deutschland seine eigenen Kapazitäten auslasten muss, könnten Schweizer Exporte teurer oder ganz unmöglich werden. Die Schweiz muss dann ihre Kunststoffabfälle selbst verarbeiten – wofür die Infrastruktur fehlt.

Politische Reaktion

Die Dobler-Motion fordert ein koordiniertes nationales Kunststoffrecycling mit einem Ziel von 55 Prozent bei Verpackungen bis 2030. Neue Sortieranlagen mit Kapazitäten von 20'000 bis 50'000 Tonnen pro Jahr sind geplant. Eine erste Baueingabe ist für 2025 vorgesehen. Das geplante Investitionsvolumen liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

Europäische Vorgaben als Treiber

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab August 2026 verbindlich. Sie verlangt:

  • Alle Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar sein
  • Mindest-Rezyklatanteile von 10 bis 35 Prozent ab 2030
  • Verbote für bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen

Auch wenn die Schweiz nicht direkt betroffen ist, wirken diese Regulierungen indirekt. Schweizer Exporteure müssen EU-Standards erfüllen. Zudem exportiert die Schweiz Sekundärrohstoffe und Rezyklate nach Europa – auch hier steigen die Qualitätsanforderungen.

Fazit

Das EU-Exportverbot für Kunststoffabfälle ab November 2026 markiert einen Wendepunkt. Europa muss seine Abfälle künftig selbst verarbeiten. Für die Schweiz bedeutet dies:

Dringender Handlungsbedarf: Die aktuelle Recyclingquote von 9 Prozent ist nicht zukunftsfähig. Ohne massive Investitionen in Sammel- und Aufbereitungsinfrastruktur wird die Schweiz die Herausforderungen nicht bewältigen können.

Wirtschaftliche Risiken: Steigende Entsorgungskosten und Kapazitätsengpässe in Deutschland könnten Schweizer Unternehmen belasten. Die Abhängigkeit vom deutschen Markt muss reduziert werden.

Chancen für die Kreislaufwirtschaft: Der Druck zur Veränderung bietet auch Chancen. Lokale Recyclinganlagen schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Hochwertige Rezyklate können Primärrohstoffe ersetzen und die CO₂-Bilanz verbessern.

Europäische Integration: Die Schweiz orientiert sich ohnehin stark an EU-Standards. Eine aktivere Teilnahme an europäischen Kreislaufinitiativen könnte langfristig von Vorteil sein.

Die nächsten Jahre werden entscheidend sein. Das Exportverbot zwingt Europa und die Schweiz, endlich das zu tun, was längst überfällig ist: Verantwortung für die eigenen Abfälle übernehmen und echte Kreislaufwirtschaft aufbauen.