PPWR – Überblick zur neuen EU-Regelung für Verpackungen und Verpackungsabfälle
Was heute gilt (ab 12. August 2026) mit Stand 30.3.2026
Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab 12. August 2026 allgemein. European Commission Ab diesem Datum gelten unmittelbar:
| Thema | Pflicht ab August 2026 |
| PFAS-Verbot | Lebensmittelverpackungen dürfen keine PFAS mehr enthalten (Grenzwerte: 25 ppb Einzel-PFAS, 250 ppb Summe) Keller and Heckman |
| Recyclingfähigkeit | Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein (bis die delegierten Rechtsakte 2028/2030 präzisieren, gilt EN 13430) |
| Reuse-Systeme | Für wiederverwendbare Verpackungen muss ein Rücknahmesystem vorhanden sein FKUR |
| Überverpackungen | Verbote täuschender Verpackungen (Doppelböden, leere Zwischenlagen) treten in Kraft |
| Take-Away | Gastronomiebetriebe müssen den eigenen Behälter des Kunden akzeptieren Fluxy |
| Konformitätserklärung | Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung sowie technische Dokumentation bereitstellen Ecosistant |
Wie es weitergeht – Zeithorizont
| Datum | Massnahme |
| 2027 | Digitale Kennzeichnung (QR-Codes) auf Verpackungen |
| 2028 | Harmonisierte EU-Kennzeichnung (Piktogramme), Kriterien für recyclinggerechtes Design |
| 2029 | Jeder EU-Mitgliedstaat muss 90 % der Einweg-PET-Flaschen und Metallgetränkedosen separat sammeln EUR-Lex – Pfandsystem (DRS) muss stehen |
| 2030 | Alle Verpackungen recyclingfähig (A–E Klassifizierung); Mindest-Rezyklatanteile Kunststoff (z.B. 30 % PET); max. 50 % Leerraumanteil; Mehrwegziele; Verbot von Einweg-Plastik im Gastro-Bereich |
| 2040 | Rezyklatanteile erhöht (bis 65 %), Mehrwegquoten verschärft |
Die Hersteller-Register in den einzelnen EU-Ländern müssen bis 2027 eingerichtet sein. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Durchführungsverordnung (ursprünglich Februar 2026 geplant) noch nicht verabschiedet. Ecosistant
Relevanz für die Schweiz
Die PPWR gilt nicht direkt in der Schweiz – aber:
1. Exportierende Unternehmen Obwohl die PPWR in der Schweiz nicht gilt, sind Schweizer Unternehmen indirekt betroffen, sobald sie Verpackungen oder verpackte Produkte in die EU exportieren. Wer in die EU liefert, muss sich also ab August 2026 an die europäischen Standards halten, sonst drohen Markteintrittsbarrieren. Carbotech
2. Recyclinganforderungen als Treiber Ab 2030 müssen alle Verpackungen nach definierten Kriterien recyclingfähig sein; ab 2035 muss dies nachweislich im grossen Massstab erfolgen. Mehrschichtfolien oder Verbundmaterialien müssen überarbeitet werden. Carbotech Das verändert, welche Kunststoffe in der Schweiz gesammelt und geliefert werden – der Input-Materialfluss für die Haushaltskunststoffsammlung wird qualitativer, aber auch komplexer.
3. Rezyklat-Nachfrage steigt massiv Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen mindestens 30–35 % recyceltes Material enthalten, ab 2040 bis zu 65 %. Douana Das schafft direkte Nachfrage nach Schweizer Rezyklaten – eine strategische Chance fürs Recycling.
4. Schweizer Gesetzgebung Die Schweiz beobachtet die PPWR und dürfte relevante Elemente (Mindestrezyklat-Anteile, Recyclability-Anforderungen) mittelfristig in die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) einfliessen lassen. Eine formale Angleichung ist bisher nicht angekündigt, aber aus Binnenmarkt-Gründen wahrscheinlich.
5. Pfandsystem / DRS Die PPWR schreibt bis 2029 ein DRS für PET und Metall vor. Die Schweiz hat das PET-Pfandsystem bereits. Eine vollständige Übernahme der PPWR-DRS-Anforderungen ist jedoch nicht erforderlich, solange Produkte nur im Inland verbleiben.
Fazit
Das gestrige Guidance-Dokument schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Wirtschaftsakteure. Die PPWR ist kein Fernziel mehr – ab August 2026 sind die ersten Pflichten vollständig durchsetzbar. Für die Haushaltskunststoffsammlung (z.b. Kunststoffsammelsack) und Recyclingdienstleister bedeutet das vor allem: steigende Nachfrage nach sortenreinen Rezyklaten, bessere Sammelqualität durch EU-seitig vereinfachtere Verpackungsdesigns, und eine strategisch günstige Positionierung – sofern die Sammelinfrastruktur auf die neuen Materialströme ausgerichtet wird.