Aktueller Stand zu DIWASS und der Abfallverbringungsverordnung
Hier sind die wesentlichen Informationen zur Einführung von DIWASS zusammengefasst:
Notifizierungen:
Aktuelle Notifizierungen können während ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin in Papierform bearbeitet werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Ab dem 21. Mai 2026 müssen neue Notifizierungen jedoch ausschließlich digital über DIWASS beantragt werden. Login: ENV-Traces
Grün gelistete Abfälle (Annex VII):
Die meisten europäischen Länder akzeptieren bis zum 31. Dezember 2026 noch Papiernachweise.
In Deutschland hingegen sind ab dem 21. Mai 2026 Verträge und Begleitdokumente gemäss der neuen Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 verpflichtend.
Ein ausfüllbares Word-Dokument für das neue Begleitformular ist auf der Website des BAFU in mehreren Sprachen verfügbar. Der Vertrag für Annex VII muss gemäss Artikel 18, Satz 10 der Verordnung bestimmte Informationen enthalten.
Musterverträge sind online verfügbar, müssen jedoch auf ihre Konformität mit der Verordnung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ausserhalb der EU: OECD und Schweiz:
Auf der Website der Schweizer Eidgenossenschaft finden Sie eine aktuelle Zusammenfassung, die das zukünftige Vorgehen in der Beziehung zwischen der EU und der Schweiz klar darstellt.
Die angesprochenen Themen sind wahrscheinlich auch auf andere OECD-Länder übertragbar.
Quelle: Vogt Plastic
Zusammenfassung auf der Seite des BAFU:
Zusammenfassung BAFU:
Dokumente und Mustervorlagen Grüne Liste: Mustervorlagen Grüne Liste
Begleitformular: Vorlage Begleitformular