📄 Subsidiäre Rücknahmepflicht

"Subsidiäre Rücknahmepflicht", was ist damit gemeint?

Erklärung

Eine subsidiäre Rücknahmepflicht heisst also:

Wer Verpackungen in Verkehr bringt oder verkauft, muss sie zurücknehmen und verwerten lassen, wenn er die Entsorgung nicht über ein anerkanntes Sammel- bzw. Verwertungssystem sicherstellt.

Einfaches Beispiel

Wenn ein Händler, Hersteller oder Importeur Verpackungen verkauft, gibt es grundsätzlich zwei Wege:

  1. Teilnahme an einem Sammel-/Recyclingsystem

    z.B. durch finanzielle Beiträge an eine Organisation, welche Sammlung, Sortierung und Verwertung organisiert.

  2. Falls keine solche Systemlösung genutzt wird:

    Dann muss der Händler/Hersteller/Importeur die Verpackungen selbst zurücknehmen, auf eigene Kosten verwerten lassen und die Kundschaft darüber informieren.

Genau dieses Prinzip kennt die Schweiz bereits bei Getränkeverpackungen: Bei Einwegverpackungen aus PET oder Metall müssen Händler, Hersteller und Importeure diese Verpackungen zurücknehmen, wenn sie die Entsorgung nicht durch finanzielle Beiträge an eine private Organisation sicherstellen. Die Rücknahme muss in allen Verkaufsstellen während der Öffnungszeiten erfolgen; zudem müssen die Verpackungen auf eigene Rechnung der Verwertung zugeführt werden. 

Quelle: 814.621 Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV), Artikel 7 (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/299/de


Was bedeutet das im Kontext der neuen Verpackungsverordnung?

Für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons würde eine subsidiäre Rücknahmepflicht bedeuten:

  • Primär sollen Branchenlösungen / Sammelsysteme die Sammlung und Verwertung organisieren.
  • Subsidiär, also falls solche Lösungen nicht genutzt oder nicht ausreichend finanziert werden, bleibt die Pflicht beim Handel, Hersteller oder Importeur.
  • Ziel ist, dass Verpackungen nicht einfach im Kehricht landen, sondern eine klare Verantwortung für Rücknahme und Recycling besteht.

Swiss Recycle beschreibt die geplante Verpackungsverordnung entsprechend als Weiterentwicklung der heutigen Getränkeverpackungsverordnung hin zu einheitlicheren Regeln für Verpackungen; die subsidiäre Rücknahmepflicht für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons soll verlässliche Rahmenbedingungen für ein schweizweites Recyclingsystem schaffen. (swissrecycle.ch)

Merksatz

Subsidiäre Rücknahmepflicht = Wer keine funktionierende Sammel-/Finanzierungslösung nutzt, muss die Verpackungen selber zurücknehmen und für deren Verwertung sorgen.

Grafik als Erklärung