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PPWR: Überblick zur neuen EU-Regelung für Verpackungen und Verpackungsabfälle - August 2028

Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

PPWR: Neue EU-Vorgaben für Verpackungen

Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR macht Verpackungen zu einem wichtigen Compliance-Thema – auch für Schweizer Unternehmen. Sobald verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, müssen Unternehmen künftig genauer nachweisen können, dass ihre Verpackungen recyclingfähig, materialeffizient, korrekt gekennzeichnet und ausreichend dokumentiert sind.

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt ab dem 12. August 2026 grundsätzlich verbindlich. Weitere zentrale Anforderungen folgen ab 2030, unter anderem zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen und zur Verpackungsminimierung.

Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller. Auch Markeninhaber, Importeure, Händler, Logistik- und E-Commerce-Unternehmen sowie weitere Akteure entlang der Lieferkette müssen ihre Rolle und ihre Pflichten prüfen. Für Unternehmen ausserhalb der EU ist besonders wichtig, frühzeitig zu klären, welche Daten, Materialnachweise und Konformitätsdokumente von ihnen erwartet werden.

Die wichtigsten Themen im Überblick

  • Recyclingfähigkeit: Bis 2030 sollen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Ab 2038 sind nur noch Verpackungen der Leistungsklassen A und B zulässig.
  • Rezyklatanteile: Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material.
  • Verpackungsminimierung: Verpackungen dürfen nicht grösser oder schwerer sein, als es für ihre Funktion notwendig ist. Auch übermässige Leerräume werden eingeschränkt.
  • Kennzeichnung: Ab 2028 gelten harmonisierte Vorgaben zur Materialzusammensetzung und Abfalltrennung. Für bestimmte Verpackungen sind zusätzlich QR-Codes vorgesehen.
  • Stoffbeschränkungen: Anforderungen an besorgniserregende Stoffe, Schwermetalle und PFAS müssen bereits ab August 2026 berücksichtigt werden.
  • Dokumentation: Verpackungsinventare, Lieferantendaten, Materialnachweise, technische Unterlagen und Konformitätserklärungen werden zu zentralen Bestandteilen der Nachweisführung.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen prüfen, in welchen EU-Mitgliedstaaten Registrierungs-, Melde- und Gebührenpflichten bestehen.

Aus Sicht von Kunststoffsammelsack ist dabei besonders wichtig: Transparente Materialflüsse und belastbare Daten bilden die Grundlage für funktionierende Kreisläufe. Wer heute weiss, welche Verpackungen eingesetzt werden, aus welchen Materialien sie bestehen und wohin diese nach der Nutzung gelangen, schafft eine wichtige Basis für die kommenden Anforderungen.

Unternehmen sollten deshalb nicht bis zum Inkrafttreten warten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Verpackungen zu erfassen, Zuständigkeiten zu definieren und fehlende Nachweise bei Lieferanten einzufordern.


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